NoVA-Regelungen 2023
Neues Jahr, neue NoVA-Anpassung 💰
Günstiger wird's nicht mehr: Wie schon geplant, wird die NoVA mit 1.1.2023 erhöht. Damit werden Neuwagen
nochmal teurer und Anreize zum Kauf verbrausarmer Fahrzeuge gesetzt.
Wichtig zu wissen: Die NoVA wird immer mit den zum Erstzulassungsdatum gültigen Regeln berechnet.
Das heißt, dass die neue NoVA-Regelung nur für Fahrzeuge mit EZ ab 2023 greift. Gleichzeitig
bleiben bisherige Fahrzeuge gleich besteuert. Für gebrauchte Fahrzeuge ändert sich somit nichts.
Die Regelung im Detail:
Bemessungsgrundlage ist immer der Kaufpreis exkl. Steuern (netto). Im ersten Schritt wird aus dem CO2-Wert
nach WLTP ein Prozentsatz errechnet.
In dieser Berechnung gibt es einen „Freibetrag“ von aktuell 102g/km.
Der verbleibende Wert wird durch 5 dividert und gerundet.
Somit ergeben sich beispielsweise bei einem CO2-Wert von 150g/km:
(150 - 102) / 5 ≈ 10%
Im letzten Schritt werden noch Malusgrenzen angewandt. Für jedes Gramm über dem Grenzwert von aktuell 170 g/km werden 70 € addiert. Schlussendlich wird der Abzugsposten von € 350,- einmalig abgezogen.
Der Maximalbetrag der NoVA beträgt für 2023 70 % der Bemessungsgrundlage
Das alles ist dir zu kompliziert? Dann kümmern uns gerne wir um die komplette NoVA-Abwicklung oder auch gleich den gesamten Fahrzeugkauf. Mit unserem NoVA-Rechner und Import-Service bist du immer auf der sicheren Seite.
Ab 1.1.2023 | Ab 1.1.2024 | |
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CO2-Freibetrag | 102 g/km | 97 g/km |
Malusgrenzwert | 170 g/km | 155 g/km |
Malusbetrag pro g CO2/km über Grenzwert | 70 € | 80 € |
Höchststeuersatz | 70 % | 80 % |
Abzugsposten | 350 € | 350 € |